- zuständigenorts
- zu|stän|di|gen|ọrts
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
zuständigenorts — zu|stän|di|gen|ọrts <Adv.> (Papierdt.): an zuständiger Stelle, von zuständiger Seite. * * * zu|stän|di|gen|ọrts <Adv.> (Papierdt.): an zuständiger Stelle, von zuständiger Seite: ... wird dem Vorwurf ... z. nachdrücklich… … Universal-Lexikon